Mädchen und Jungen

Alle Kinder, die mit ihren Müttern ins Frauenhaus kommen, mussten erleben, wie die physische und psychische Gewalt des Vaters oder Lebenspartners gegenüber der Mutter den Lebensalltag der gesamten Familie bestimmten. Alle diese Kinder haben auf unterschiedliche Weise, direkt oder indirekt, Gewalt erfahren. Dieses Erleben kann nachteilige Auswirkungen auf ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung haben. Mit dem Einzug ins Frauenhaus mussten sie ihre gewohnte Umgebung und die ihnen vertrauten Personen verlassen.

Ziele und Grundsätze

Im Frauenhaus werden die Kinder weiterhin durch ihre Mütter versorgt, sie haben jedoch den gleichen Bedarf an fachkompetenter Begleitung und Unterstützung wie ihre Mütter.
Kinder, die in ein Frauenhaus kommen, befinden sich in all ihren Lebensbezügen in einer Ausnahmesituation.Der Mädchen- und Jungenbereich hat den gleichen Stellenwert wie der Frauenbereich.

Jedes Kind hat eine der Mitarbeiterinnen als Bezugsperson. Ziel der Begleitung und Unterstützung der Kinder ist es, den Mädchen und Jungen während des Frauenhausaufenthalts eine Basis an Sicherheit, Schutz und Verlässlichkeit zu geben.

Feste Ansprechpartnerinnen sowie klare Angebotszeiten und Strukturen sind dafür notwendig.In unserem Frauenhaus gibt es eine Altersbegrenzung von 14 Jahren für Jungen, wir helfen jedoch den Müttern beim Finden von anderen Unterbringungsmöglichkeiten.

Angebote für Mädchen und Jungen

Für die Mädchen und Jungen bieten wir:

  • Einzelbetreuung
  • Altersspezifische Angebote
  • Freizeitaktivitäten
  • geschlechtsspezifische Gruppenangebote für Mädchen
  • Kinderfrühstück
  • Kinderversammlung
  • Gewaltprävention

Bei Bedarf nehmen wir in Absprache mit der Mutter Kontakt zu Schulen/Kindergärten, Freizeitträgern, dem Jugendamt, Ärzten/Ärztinnen auf und/oder vermitteln therapeutische Angebote.
In der Nähe gibt es Schulen und Kitas, welche die Kinder freundlich aufnehmen.

Arbeit mit Müttern

Zu den Aufgaben der Kolleginnen des Mädchen- und Jungenbereichs gehört auch die Beratung der Mütter zu allen Belangen der Kinder, die Unterstützung und Begleitung erfordern.Dies erfolgt durch:

  • regelmäßige Mütterrunden im Frauenhaus
  • regelmäßige Einzelgespräche
  • Beratung in Erziehungsfragen
  • Beratung zu Fragen der Entwicklung der Kinder
  • Begleitungsangebote
  • auf Wunsch Kontakt zu anderen Hilfsangeboten
Sorge und Umgangsrecht

Wenn Kinder beteiligt sind, stehen bei Trennungen immer auch Fragen der elterlichen Sorge sowie des Umgangsrechts an. Besonders wenn die Trennung aufgrund häuslicher Gewalt stattfindet, ist der Schutz der Frau und der Kinder ein wichtiges Kriterium, welches bei der Regelung Berücksichtigung finden sollte.Wir unterstützen die Frauen und die Kinder dabei, ihre Wünsche im Kontakt mit Jugendämtern, Familiengerichten, GutachterInnen und VerfahrenspflegerInnen zu vertreten. Wir vermitteln Kontakt zu kompetenten Anwältinnen und begleiten die Mütter und Kinder bei den anstehenden Gesprächen und Verhandlungen.

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