
Seit Januar 2002 gibt es in Deutschland das Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei häuslicher Gewalt, das sogenannte Gewaltschutzgesetz. Opfern häuslicher Gewalt wird es durch das Gesetz erleichtert, sich die Wohnung zuweisen zu lassen und Schutzanordnungen vor Gericht zu erwirken.
Der § 201a LVwG Schleswig-Holstein sieht vor, dass bei einem Polizeieinsatz aufgrund häuslicher Gewalt der Täter für maximal 14 Tage aus der Wohnung verwiesen werden kann, die sogenannte Wegweisung wird ausgesprochen.
Wenn die Polizei den Gewalttäter aus der Wohnung verweist, kann die Frau Unterstützung von uns erhalten. Die Polizei informiert uns über die Wegweisung und wir rufen die Frau an. Wir sind eine anerkannte Beratungsstelle, die eine Beratung nach Wegweisung durchführen kann.
Die Frau hat die Möglichkeit, telefonisch oder persönlich ein Beratungsgespräch zu erhalten. Die betroffene Frau stimmt mit der Beraterin Inhalte und Umfang des Hilfsangebots ab.
Inhalte der Beratung können sein:
